Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen
3. Aufl. 2020
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S. 22410. Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsbeziehungen
10.1. Grundlagen
Nach UGB stellen derivative Finanzinstrumente schwebende Geschäfte dar, die entsprechend der GoB, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Einzelbewertung und des imparitätischen Realisationsprinzips, zu bilanzieren sind. Hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung sind im UGB allerdings keine spezifischen Regelungen zu finden, weshalb die folgenden Ausführungen auf der AFRAC-Stellungnahme 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)“ basieren.
Gem AFRAC 15 ist ein Derivat ein Finanzinstrument, das folgende drei Merkmale kumulativ erfüllt:
Die Wertentwicklung ist an einen bestimmten Zinssatz, den Preis eines Finanzinstruments, einen Rohstoffpreis, Wechselkurs, Preis- oder Zinsindex, ein Bonitätsrating oder einen Kreditindex oder eine ähnliche Variable gekoppelt (Referenzwert).
Es ist keine oder lediglich eine im Verhältnis geringe Anfangsauszahlung erforderlich.
Die Tilgung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Für die Bilanzierung ist unter anderem eine Unterscheidung in symmetrische und asymmetrische Derivate sowie eine Einteilung nach Verwendungszweck im Unternehmen erforderlich.
Bei einem symmetrischen Derivat erwe...