Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen
3. Aufl. 2020
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S. 1406. Anteile an anderen Unternehmen
6.1. Theoretische Grundlagen
6.1.1. Klassifikation von Anteilen an anderen Unternehmen
Anteile an anderen Unternehmen können nach UGB unterschiedliche Ausprägungsformen annehmen. So finden sich in der Bilanzgliederung des § 224 Abs 2 UGB insgesamt fünf Bilanzpositionen, denen Anteile an anderen Unternehmen entsprechend ihrer Klassifikation zuzuordnen sind.
Anteile an anderen Unternehmen können
Anteile an verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen,
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
im Rahmen des Finanzanlagevermögens darstellen. Sollen die Anteile nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, so kommt der Ausweis als
Anteile an verbundenen Unternehmen oder
Sonstige Wertpapiere und Anteile
im Umlaufvermögen unter dem Posten „A. III. Wertpapiere und Anteile“ in Betracht. Für die Abgrenzung zwischen Finanzanlage- und ‑umlaufvermögen ist § 198 Abs 2 und Abs 4 UGB zu berücksichtigen. Gem der AFRAC-Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“ ist die Dokumentation der Absicht sowie der Fähigkeit, die Vermögensgegenstände dauerhaft zu halten, Voraussetzung für die Zuordnung zum Finanzanlagevermögen. Diese Zuordnung ist zu jedem Abschlu...