Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen
3. Aufl. 2020
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S. 212. Ermittlung der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten
2.1. Theoretische Grundlagen
2.1.1. Anschaffungskosten
2.1.1.1. Unternehmensrecht
Gem § 203 Abs 2 UGB ergibt sich für die Ermittlung der Anschaffungskosten folgendes Schema:
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Anschaffungspreis (idR der Nettopreis der Eingangsrechnung) | |
+ | Anschaffungsnebenkosten (zB Kosten für Transport, Zölle, Grunderwerbsteuer, Notariats- und Gerichtskosten, Montage) |
+ | nachträgliche Anschaffungskosten (zB nachträgliche Kaufpreiserhöhung) |
– | (nachträgliche) Anschaffungspreisminderungen (zB Rabatte) |
Anschaffungskosten |
Die Anschaffungsnebenkosten entstehen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes und umfassen direkt zurechenbare Kosten, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Im Nachhinein gewährte Boni und Treuerabatte, die dem Vermögensgegenstand nicht einzeln zugeordnet werden können, sind als Ertrag zu verbuchen.
Wird die Anschaffung eines Vermögensgegenstandes in Teilzahlungen (Ratengeschäft) geleistet, müssen die einzelnen Ratenzahlungen abgezinst werden, da Finanzierungskosten im Rahmen der Anschaffungskosten nicht aktiviert werden dürfen. Die Ratenschuld wird mit dem Barwert eingebucht. Falls es sich hierbei um kurz...