Rohatschek (Hrsg)

Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3524-8

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Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen (2. Auflage)

S. 171

Echte Zuschüsse/Subventionen liegen vor, wenn ein Dritter, dies kann die öffentliche Hand oder ein Privater sein, Zuwendungen in Geld oder Geldeswert tätigt.

Ein Zuschuss kann

  • nicht rückzahlbar

  • unbedingt rückzahlbar oder

  • bedingt rückzahlbar

sein.

8.1. Öffentliche Zuschüsse

8.1.1. Nicht rückzahlbare Zuschüsse

8.1.1.1. Unternehmensrecht

Wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen bestimmten Vermögensgegenstand geleistet, liegt ein Investitionszuschuss vor. Ein solcher Zuschuss kann entweder als Minderung der Anschaffungskosten gesehen werden und daher von diesen gleich bei Anschaffung abgesetzt werden; er führt in diesem Fall zu einer Kürzung der Zugänge im Anlagenspiegel (Nettoverfahren). Diese Methode wird jedoch nur dann als zulässig erachtet, wenn die Zuwendung Voraussetzung für die Investition war.

Im Gegensatz dazu werden die Anschaffungskosten beim Bruttoverfahren ungekürzt ausgewiesen und der Zuschuss wird in einem gesonderten Posten „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ ausgewiesen. Sodann wird der Zuschuss über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstands gegen die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Der Bruttomethode ist unternehmensrechtlich der Vorzug z...

Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen

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