Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen
2. Aufl. 2017
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S. 1065. Leasing
5.1. Allgemeines
Unter dem Begriff „Leasing“ werden Verträge subsumiert, die von gewöhnlichen Mietverträgen iSd ABGB bis hin zu verdeckten Ratenkaufverträgen reichen können. Das zentrale Unterscheidungsmerkmal von Leasinggeschäften bildet der zugrundeliegende Verpflichtungsgrund bzw -charakter. Hiernach muss grds zwischen den zwei folgenden Grundformen unterschieden werden:
Dienstleistungsleasing (Operating-Leasing): Der Leasingvertrag ist als reiner Mietvertrag zu klassifizieren, der als Vertragsgegenstand die Überlassung der Nutzung eines Gegenstandes beinhaltet. Charakteristisch sind relativ kurze Laufzeiten oder kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten durch den Leasingnehmer.
Finanzierungsleasing: Es handelt sich um langfristige Leasingverträge mit einer fest vereinbarten Grundmietzeit ohne Kündigungsrecht des Leasingnehmers, bei denen die Überlassung eines Gegenstandes im Vordergrund steht. Im Hinblick auf die konkrete Ausprägung von Finanzierungsleasingverträgen ist, wie unten dargestellt, zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen zu differenzieren.
5.2. Bilanzierung
5.2.1. Unternehmensrecht
Bei der Bilanzierung von Leasinggeschäften ist im Vorfeld zu klären, ob das Leasingg...