Rohatschek (Hrsg)

Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3524-8

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Sonderfragen der Bilanzierung in Fallbeispielen (2. Auflage)

S. 65

4.1. Planmäßige Abschreibung

Bei Änderungen der Abschreibungsbasis sowie der Nutzungsdauer ist im Steuerrecht entsprechend dem Unternehmensrecht vorzugehen.

4.1.1. Unternehmensrecht

Planmäßig abgeschrieben werden nur jene Gegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Gemeint sind solche Anlagegüter, die aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Ursachen einem absehbaren Wertverzehr unterliegen. Die zeitliche Begrenzung der Nutzbarkeit muss sich dabei aus der Eigenart des Vermögensgegenstandes, nicht jedoch aus einer zeitlich begrenzten Nutzungsabsicht des Unternehmens ergeben. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Anlagevermögens. Finanzanlagen unterliegen jedenfalls keiner planmäßigen Abschreibung.

Die von § 204 Abs 1 UGB geforderte Planmäßigkeit der Abschreibung bedingt die Aufstellung eines Abschreibungsplans, welcher die Abschreibungsbasis sachgerecht über die voraussichtliche Nutzungsdauer im Unternehmen verteilt. Der Abschreibungsplan ist vor Durchführung der ersten Abschreibung aufzustellen und hat jedenfalls den Abschreibungsbeginn, die Abschreibungsbasis, die voraussichtliche wirt...

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