Sonderfragen der Bilanzierung
6. Aufl. 2019
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Lösungen
S. 242 S. 2431. Grundlagen der Bilanzierung
Aufgabenstellung a)
Gewinnrealisierung kommt erst dann in Betracht, wenn die Ware übergeben und damit die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergegangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Ware als Vorrat zu bilanzieren und die Zahlung als Anzahlung.
Alle Informationen über Ereignisse vor dem Bilanzstichtag müssen in der Bilanz berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt geworden sind („Werterhellung“). Die gebildete Rückstellung ist folglich aufzulösen, da zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung gesichert ist, dass es zu keiner Inanspruchnahme kommen wird.
Aufgabenstellung b)
Grundsätzlich fällt die Abschreibung der Fertigungsanlagen unter das Gebot der Bewertungsstetigkeit, von dem nur bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden kann.
Die Änderung der steuerrechtlichen Vorschriften, die keinerlei wirtschaftliche Ursache aufweist, ist nicht geeignet, von der gewählten Nutzungsdauer, die auch durch die Erfahrungswerte belegt wird, abzuweichen. Eine Änderung der Nutzungsdauer ist daher im Sachverhalt 1 nicht möglich.
Demgegenüber ist die Änderung der Produktion, wie in Sachverhalt 2 beschrieben, ein...