Sonderfragen der Bilanzierung
6. Aufl. 2019
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Beispiele
S. 2031. Grundlagen der Bilanzierung
Im Dezember X3 hat die X-Maschinenbau GmbH eine Blechkantmaschine an die Y-AG verkauft. Die Zahlung durch den Kunden erfolgte noch in X3, die Auslieferung der Maschine allerdings erst im Jänner X4.
Nach der Inbetriebnahme der Blechkantmaschine bei der Y-AG stellte sich heraus, dass die Maschine nicht sinnvoll in den Produktionsprozess integriert werden konnte. Nach Meinung des Produktionsleiters der Y-AG war der Grund darin zu sehen, dass die Maschine nicht über die beim Kauf ausdrücklich bedungenen Eigenschaften verfügt, weshalb die Y-AG Gewährleistung begehrte und – nach mehrmaliger erfolgloser Aufforderung zur Gewährleistung – Klage auf Kaufpreisrückerstattung gegen die X-Maschinenbau GmbH einbrachte. Per 31.12.X3 hat die X-Maschinenbau GmbH hierfür eine Rückstellung für Gewährleistung und Prozesskosten in Höhe von € 100.000,00 gebildet. Im Februar X6 gewinnt die X-Maschinenbau GmbH rechtskräftig in letzter Instanz das Verfahren.
Inwieweit ist dieser Geschäftsvorfall in der Bilanz der X-Maschinenbau GmbH per 31.12.X3 zu berücksichtigen?
Mit welchem Wert ist die Rückstellung zum 31.12.X5 zu bilanzieren, wenn die Bilanzerstellu...