Die Besteuerung der Vereine
11. Aufl. 2022
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S. 367Kapitel F. Rechnungslegung
Helmut Schuchter
Fachgutachten KFS/PE 22 zur Prüfung von Vereinen vom , redaktionell überarbeitet in 11/2017; Fachgutachten KFS/RL 19 zur Rechnungslegung der Vereine vom als Neufassung der Stellungnahme KFS/RL 19; Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer, Stellungnahme zur Rechnungslegung von Vereinen, IDW RS HFA 14 (Stand ); Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer, Richtlinie zur Rechnungslegung und Prüfung von Vereinen, RWZ 5/2001, 154; Jenatschek, Vereinsgesetz 2002 und Aspekte der Ertragslage, SWK 2003, W 123; Krejci in Krejci/Korinek (Hrsg), Der Verein als Unternehmer, Wien 1988; Renner, AbgÄG 2009: Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 für „große Vereine“, SWK 2009, 649; Weilinger/Fuhrmann in Schopper/Weilinger, VereinsG, § 21; Weilinger/Miernicki in Schopper/Weilinger, VereinsG, Vor § 20–22; Wundsam, Das neue Fachgutachten zur Rechnungslegung der Vereine, RWZ 2021, 150.
1. Einleitung
F001
Bereits § 13 Vereinsgesetz 1951 hatte das Leitungsorgan verpflichtet, in der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.
Ein Verein hat einen ideellen Zweck zu verfolgen und darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Unabhängig von der grund...