Schritt für Schritt vom Beleg zur Bilanz
2. Aufl. 2021
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S. 278. Die Verbuchung laufender Geschäftsfälle
8.1. Verbuchung von Eingangsrechnungen
Für die Verbuchung von Eingangsrechnungen (ER) ist es notwendig, die Inhalte der Rechnung (die zu Grunde liegende Lieferung/Leistung) zu verstehen, um sie korrekt verbuchen zu können. Es ist zu klären, wofür die Rechnung gelegt wurde. Handelt es sich um den Kauf von Anlagevermögen oder wurden Handelswaren erworben oder handelt es sich um die Rechnung für eine erbrachte Dienstleistung? Abhängig davon erfolgt die richtige Kontenzuordnung.
8.1.1. Eingangsrechnung für Anlagevermögen
8.1.1.1. Immaterielles Anlagevermögen
Immaterielles Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und betrifft in der Praxis häufig EDV-Software.
Die Atlanta GmbH erwirbt von der EDV GmbH am 5.2.20XX ein Datenverarbeitungsprogramm um 3.000,00 EUR zuzügl. 20 % USt auf Ziel, die Rechnung liegt bei.
Lösung
Buchung am 5.2.20XX:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
(0) EDV-Software | 3.000,00 EUR |
(2) Vorsteuer | 600,00 EUR |
an (3) Kreditor (Verbindlichkeiten aus L&L) | 3.600,00 EUR |
Die Verbindlichkeit wird auf das Kundenkonto in der Kreditorenbuchhaltung (Nebenbuch vgl. Kapitel 7) verbucht. Es wird also für den Lieferanten EDV GmbH ein eigenes Kreditorenkonto (z.B. ...