Schritt für Schritt vom Beleg zur Bilanz
2. Aufl. 2021
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S. 226. Der Buchungssatz
6.1. Soll an Haben
Bei der doppelten Buchhaltung werden mit jedem Buchungssatz zwei Konten bebucht, ein Konto im Soll und ein Konto im Haben.
Ein Buchungssatz lautet immer: „Soll an Haben“. Soll und Haben muss immer ausgeglichen sein, d.h. immer den gleichen Betrag aufweisen.
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Bilanz | |
Soll | Haben |
Vermögen | Kapital |
Gewinn- und Verlustrechnung | |
Soll | Haben |
Aufwendungen | Erträge |
Wird das Vermögen größer (z.B. Kauf einer Produktionsmaschine), dann ist das Vermögenskonto im Soll zu verbuchen.
Wird das Eigen- oder Fremdkapital größer (z.B. Kauf der Produktionsmaschine auf Ziel, d.h. Erhöhung der Lieferverbindlichkeiten), so ist das Eigen- oder Fremdkapitalkonto im Haben zu buchen.
Kauf einer Produktionsmaschine auf Ziel um 100.000,00 EUR (Umsatzsteuer ist außer Acht zu lassen).
Lösung
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Bilanz | |
Soll | Haben |
Maschine | Verbindlichkeit |
GUV | |
Soll | Haben |
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(0) Maschine | 100.000,00 EUR |
an (3) Kreditor (Verbindlichkeiten aus L&L) | 100.000,00 EUR |
Das Vermögen wird durch den Zugang der Maschine größer, deshalb wird das Vermögenskonto im Soll gebucht. Die Verbindlichkeiten werden ebenso größer, deshalb werden sie im Haben gebucht. Der Buchungssatz lautet „ (0) Maschine an (3) Kreditor“. (Gegenüber einem Kreditor – das...