Umgründungen im Steuerrecht
3. Aufl. 2022
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S. 240Kapitel 5: Realteilung
5.1. Vorgang
Bei einer Realteilung wird (qualifiziertes) Vermögen von einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) an ihre Gesellschafter übertragen. Im Gegenzug geben die Gesellschafter ihre Gesellschafterrechte teilweise oder zur Gänze auf. In letzterem Fall scheiden sie aus der Gesellschaft aus.
Eine Realteilung liegt nicht nur vor, wenn die Personengesellschaft liquidiert wird, sondern auch wenn aus einer weiterhin bestehenden Personengesellschaft einzelne Gesellschafter ausscheiden oder die Beteiligungsverhältnisse verändert werden.
Wesentliche Voraussetzung für eine Realteilung ist typischerweise, dass dem ausscheidenden Gesellschafter ein qualifiziertes Vermögen (siehe Pkt 5.3.1) übertragen wird. Die Realteilung ist ihrem Typus nach somit als Umkehrung eines Zusammenschlusses zu sehen.
Bei der Realteilung sind zwei Typen zu unterscheiden:
Aufteilung
Bei der Aufteilung wird das gesamte Vermögen der Mitunternehmerschaft an ihre Gesellschafter übertragen. Die Gesellschaft geht unter.
Abteilung
Bei der Abteilung wird nur ein Teil des Vermögens an einen oder mehrere Gesellschafter übertragen. Diese Gesellschafter verzichten dabei auf einen Teil ihrer Gesellscha...