Umgründungen im Steuerrecht
3. Aufl. 2022
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S. 203Kapitel 4: Zusammenschluss
4.1. Vorgang
Als Zusammenschluss gilt die Vereinigung von Personen durch Übertragung von bestimmtem Vermögen zu einer Personengesellschaft, an der die Gesellschafter aus steuerlicher Sicht Mitunternehmer werden. Ein Zusammenschluss ist nicht nur gegeben, wenn eine neue Personengesellschaft gegründet wird, sondern auch wenn eine bestehende Personengesellschaft personell erweitert wird oder die Beteiligungsverhältnisse verändert werden.
Typisch für einen Zusammenschluss ist somit der Wechsel in eine Personengesellschaft (steuerlich Mitunternehmerschaft). Als Gegenleistung erhält der Einbringende ausschließlich Gesellschafterrechte an der übernehmenden Personengesellschaft.
Typische Beispiele für einen Zusammenschluss zu einer neuen Mitunternehmerschaft (Sachgründung) können sein:
Zwei Einzelunternehmer (oder Freiberufler) schließen sich zu einer Personengesellschaft zusammen, wobei jeder der beiden seinen Betrieb auf die neu errichtete Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) überträgt und dafür eine entsprechende Beteiligung an dieser erhält.
Ein Einzelunternehmer und eine Privatperson schließen sich zu einer neu errichteten Personengesellschaft zusammen. Der Einzelu...