Sozialversicherung 2022
23. Aufl. 2022
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S. 59B Systematische Darstellung des Beitragsrechts nach ASVG/GSVG/BSVG
2.1 Sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse nach dem ASVG
2001
Bei der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen ist folgende Prüfungs-Reihenfolge einzuhalten:
2.1.1 Die Prüfung der Versicherungspflicht mit dem „Zick-Zack-Kurs“
2002
Bei jedem Beschäftigungsverhältnis ist zunächst immer das Vorliegen eines echten Dienstverhältnisses zu überprüfen, wobei nach § 47 Abs 2 EStG Lohnsteuerpflichtige jedenfalls auch als Dienstnehmer gelten. Ist dies nicht der Fall und liegt auch keine Pflichtversicherung nach GSVG als Kammerzugehöriger vor, ist das Bestehen eines freien Dienstverhältnisses zu untersuchen. Die Versicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG versteht sich als „Auffangbecken“ für alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht von Schritt 1 bis 3 umfasst sind.
Gemäß den E-MVB 004-04-00-010 ist bei der Frage der Pflichtversicherung nach dem ASVG folgende Reihenfolge maßgebend: