WWFSG 1989 § 7a. Förderung der Errichtung von Mietwohnungen ohne Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 WWFSG 1989, LGBl. Nr. 30/2016, gültig ab 05.07.2016

§ 7a. Förderung der Errichtung von Mietwohnungen ohne Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 WWFSG 1989

Neben der Förderung nach § 3 kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 260 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 gewährt werden, wenn die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber keinen Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 begehrt.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
GAAAA-87522