WWFSG 1989 § 16. In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen, LGBl. Nr. 27/2007, gültig von 08.03.2012 bis 22.06.2022

§ 16. In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl. für Wien Nr. 46/2001, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 55/2004 (Neubauverordnung 2001), außer Kraft.

(2) Auf bereits zugesicherte Förderungen und auf Ergänzungsförderungen ist die Neubauverordnung 2001 mit der Maßgabe weiterhin anzuwenden, dass anstelle § 2a Abs. 2 die Bestimmungen des § 5 Abs. 2 der Neubauverordnung 2007 Anwendung finden.

(3) Ist es bei zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neubauverordnung 2007 bereits zugesicherten Förderungen nachweislich zu einer unvorhergesehenen Erhöhung der Baukosten gekommen, findet – unbeschadet des Abs. 2 – die Neubauverordnung 2001 mit der Maßgabe weiterhin Anwendung, dass anstelle § 1 Abs. 1 bis 3,§ 2 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3, § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 8 Abs. 1 der Neubauverordnung 2007 anzuwenden sind.

(4) § 2 Abs. 3 der Neubauverordnung 2007 ist für vor dem eingebrachte Anträge auf Förderungen nach den § 11 und 12 nicht anzuwenden.

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