Befähigungsnachweis Spediteure einschließlich Transportagenten § 1. Befähigungsnachweis, BGBl. Nr. 233/1995, gültig von 05.04.1995 bis 31.03.2022

§ 1. Befähigungsnachweis

Die Befähigung für die Ausübung des gebundenen Gewerbes der Spediteure einschließlich der Transportagenten gemäß § 124 Z 19 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ist durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß § 2 nachzuweisen.

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