Fassungsvergleich
SPG § 94., BGBl. Nr. 566/1991, gültig von 01.05.1993 bis 30.04.1996

9. Teil Schlußbestimmungen

§ 94.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft, § 62 tritt mit in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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