BVergGVS 2012 § 7. Dienstleistungsaufträge, BGBl. I Nr. 10/2012, gültig ab 01.04.2012

2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

1. Abschnitt Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)

§ 7. Dienstleistungsaufträge

Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.

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