BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VI/2 S. 1279Vereinbarung über die Einsparung von Energie - Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie, LGBl 1995/55
Gemäß Art. 34, 35 und 83 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, - im folgenden kurz Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: