BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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VI/1 Planungsgemeinschaft Ost - Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom betreffend den Abschluß einer Vereinbarung über die Errichtung einer Planungsgemeinschaft zwischen den Ländern Burgenland, Niederösterreich und Wien, LGBl 1978/20
Die Burgenländische Landesregierung hat am den Abschluß nachstehender Vereinbarung genehmigt:
Vereinbarung über die Errichtung einer Planungsgemeinschaft zwischen den Ländern Burgenland, Niederösterreich und Wien
Die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien kommen überein, als gemeinsame Organisation zur Vorbereitung und Koordinierung raumrelevanter Aktivitäten eine Planungsgemeinschaft zu errichten, und schließen zu diesem Zweck folgende Vereinbarung gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes: