BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 5 Geschäftsordnung
EB zu § 5:
Wegen der großen Bedeutung der vom Raumplanungsbeirat zu erfüllenden Aufgaben ist es erforderlich, diesem eine Geschäftsordnung zwingend vorzuschreiben.
Anmerkungen:
1) Durch die Bgld RPlG-Nov LGBl 1981/20 wurde § 5 Abs 2 Satz 1 Bgld RPlG neu gefasst. Außerdem wurde mit Bgld RPlG-Nov LGBl 2002/79 der erste Satz des § 5 Abs 2 Bgld RPlG geändert.
2) Mit der Bgld RPlG-Nov LGBl 2002/79 wurde im § 5 Abs 2 erster Satz Bgld RPlG das Wort „sechs“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.