BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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V/6a S. 1128Allgemeine Naturschutzverordnung - Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom zur Erhaltung des Lebensraumes der freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und zur nachhaltigen Sicherung der bodenständigen Tier- und Pflanzenartenvielfalt (Allgemeine Naturschutzverordnung), LGBl 1992/24
Auf Grund der Bestimmungen der § 14 Abs. 3 lit. a, b, d, 18 Abs. 2 und 19 Abs. 3 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes (NG 1990), LGBl. Nr. 27/1991, wird verordnet: