BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 78 Strafbestimmungen
EB 2004:
Zu den § 78 Abs. 1 lit. d:
Strafbestimmungen für die Übertretung von Verordnungen, die auf Grund des Naturschutzgesetzes 1961 erlassen wurden und von auf Grund dieser Verordnungen erlassenen Bescheiden haben gefehlt und waren daher zu ergänzen.