BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 75 Landschaftspflegefonds
EB 2004:
Zu den § 75 Abs. 1 und 75a Abs. 1:
Mit dieser Ergänzung können aus Mitteln des Landschaftspflegefonds nicht nur Förderungen gewährt werden, sondern es kann auch die Finanzierung von Aufgaben des Landes aus diesen Mitteln bestritten werden. Es ist vorgesehen, insbesondere im Zusammenhang mit den Natura 2000-Gebieten, aus diesen Mitteln die Erstellung von Managementplänen, Studien und Monitoring-Programmen zu finanzieren. Damit soll eine Entlastung des ordentlichen Budgets des Landes erreicht werden.