BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 50 Ansuchen
EB 2004:
Zu § 50 Abs. 6:
Diese Änderung wird notwendig, da die Bgld. Landesumweltanwaltschaft in solchen Verfahren Parteistellung hat und von der Behörde zu verständigen ist. Üblicherweise benötigt diese sämtliche Unterlagen, die für eine Beurteilung des Sachverhaltes notwendig sind.