BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 22e Naturverträglichkeitsprüfung (NVP)
EB 2004:
Zu § 22e:
Die Behörde kann bei größeren Projekten von der Bewilligungswerberin oder vom Bewilligungswerber eine Naturverträglichkeitserklärung verlangen, die einem Sachverständigen als Grundlage für die Beurteilung dienen kann.
Diese Bestimmungen entsprechen der bisherigen Praxis bei der Durchführung solcher Verfahren.
Die zeitgemäße und nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die zum Zeitpunkt
der Meldung von Natura 2000 Gebieten an die Kommission oder
der Ausweisung von Natura 2000 Gebieten (durch die Landesregierung) bereits erfolgte,
ist von der Bestimmung des § 22e nicht umfasst.
Pläne sind alle durch konkrete Unterlagen dokumentierten Vorstellungen als Grundlage zur Umsetzung von Vorhaben (z.B. Pläne der Infrastruktur, Flächenwidmungspläne und dgl.).
Unter Plänen sind nicht nur grafische Darstellungen sondern auch verbalisierte Vorstellungen (technische Beschreibungen) als Grundlage zur Umsetzung von Vorhaben anzusehen.
Zur Klarstellung und Anwendungssicherheit wird darauf hingewiesen, dass auch Pläne der überörtliche Ebene (z.B. wie Landesraumordnungs...