BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 11 Verbot der Verunstaltung der freien Landschaft
EB 2004:
Zu § 11 Abs. 3 lit. d:
Damit wird ein weiterer Ausnahmetatbestand geschaffen, nämlich für die vorübergehende Errichtung von Tafeln auf Flächen der landwirtschaftlichen Urproduktion (landwirtschaftlicher Vertragsanbau, Versuchsflächen in der landwirtschaftlichen Produktion) über einen Zeitraum von maximal 4 Monaten.
Vermehrungsflächen der Saatgutfirmen, Versuchsflächen der Bgld. Landwirtschaftskammer und Firmenversuche werden mit Feldtafeln gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Anerkennung. Derzeit sind etwa 4.600 ha. Vermehrungs- und Versuchsflächen davon betroffen.
Tafeln zur Kennzeichnung von landwirtschaftlich genutzten Flächen aus Kunststoff im Din A 4 Format mit weißem Hintergrund, grüner Schrift und neutraler Schriftart (Arial oder Helvetica) sind keine Werbetafeln sondern Hinweistafeln und dienen zur Kennzeichnung. Wenn die Aufschrift die Genossenschaft oder den Vermarkter, den Namen des Bewirtschafters beinhaltet und eventuell die Pflanzen oder Rebsorte, Grundstücknummer und/oder Ziffern oder Zahlen zur Identifizierung, ist die Errichtung dieser Tafeln zulässig.
Die Anzahl der Tafeln ist auf das ...