BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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V/6 S. 1052Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz - Gesetz vom über den Schutz und die Pflege der Natur und Landschaft im Burgenland (Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz - NG 1990), LGBl 1991/27 idF LGBl 1994/1, 1995/54, 1996/66, 1996/86/K, 2001/31, 2001/32, 2004/54 (VfGH) und 2004/58
Anmerkung:
Wiedergabe des aktuellen Gesetzestextes mit den Erläuternden Bemerkungen zur Novelle LGBl 2004/58 (in der Folge zitiert EB 2004). Der Allgemeine Teil dieser Erläuterungen hat folgenden Wortlaut:
EB 2004:
I. Allgemeines
Ziel dieser Gesetzesnovelle ist eine praxisorientierte Anpassung der bisher im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz 1990 bereits umgesetzten Inhalte der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG. Sowohl die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 22e Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz 1990 als auch Erfahrungen in anderen Bundesländern, aber insbesondere der Interpretationsleitfaden der Europäischen Kommission zum Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere...