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BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

2. Aufl. 2006

ISBN: 978-3-7073-0613-5

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Dokumentvorschau
BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht (2. Auflage)

S. 21Einführung

Burgenland ist das jüngste Bundesland Österreichs. Im Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye vom (StGBl 1920/303; in Kraft getreten am ) wurde das Burgenland mit der damaligen Hauptstadt Ödenburg Österreich zugesprochen. Aufgrund bewaffneter Widerstände ungarischer Freischärler konnte das Burgenland allerdings erst 1921 mit Hilfe von Gendarmerie und Heer übernommen werden; Österreich musste aber durch das Ergebnis einer Volksabstimmung Ödenburg sowie weitere acht Gemeinden wieder an Ungarn abtreten. Mit dem BVG vom über die Stellung des Burgenlands als selbständiges und gleichberechtigtes Land im Bund und seine vorläufige Einrichtung (BGBl 1921/85) wurde schließlich das Burgenland als selbständiges und gleichberechtigtes Bundesland der Republik Österreich aufgenommen. Das im Burgenland bislang in Geltung gestandene (ungarische) Recht blieb vorerst weiterhin anwendbar (vgl § 6 BVG vom ). So galten im Burgenland - trotz seiner Zugehörigkeit zu Österreich - die Baustatute der Komitate Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg solange, bis am die erste Burgenländische Bauordnung vom (LGBl 1926/37), in Kraft trat. Diese Bgld BauO 1926 galt zunächst für das ganze Burgenland, w...

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