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Pallitsch/Pallitsch

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

2. Aufl. 2006

ISBN: 978-3-7073-0613-5

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Pallitsch/Pallitsch - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 13 Pflege von Grundstücken im Bauland

EB zu § 13:

Diese Bestimmung ermöglicht es den Baubehörden beispielsweise, im Ortsgebiet abgestellte Autowracks entfernen zu lassen oder gegen das Verwildern von Baugrundstücken vorzugehen. Die Anordnung kann auch in einfacher schriftlicher Form erfolgen; wird eine Exekution notwendig, ist ein Bescheid jedoch unumgänglich.

DfE zu § 13:

Um eine Vollstreckung nach dem VVG zu ermöglichen, wird es erforderlich sein, im Titelbescheid die entsprechenden Maßnahmen bereits genau zu konkretisieren. Die Vollstreckung selbst hat nach dem VVG über die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen.

Anmerkungen:

1) Es handelt sich dabei um eine erstmals im Interesse des Ortsbildschutzes in das Bgld BauG aufgenommene Regelung. Im Burgenland fehlt ein Ortsbildschutzgesetz bzw ein Ortsbildpflegegesetz wie zB in Kärnten (s Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990, abgedruckt in Hauer/Pallitsch, Kärntner Baurecht, 4. Auflage, S 884 ff). Fragen des Ortsbildes berühren baupolizeiliche Interessen (s § 3 Z 4 Bgld BauG).

2) Die Anordnung bezieht sich nur auf Grundstücke im Bauland, dh im Wesentlichen auf Grundstücke mit Baulandwidmung nach dem Flächenwidmungsplan (§...

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