BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 877ANHANG ZU § 3
Burgenländisches Baugesetz 1997 - Bgld. BauG, LGBl. Nr. 10/1998, in der jeweils geltenden Fassung:
Errichtung und Änderung von Bauten außerhalb von rechtmäßig gewidmetem Bauland;
Errichtung und Änderung von Bauten sowie Änderung des Verwendungszwecks gemäß § 17 Abs. 6 und § 18 in rechtmäßig gewidmetem Bauland mit Ausnahme von
Wohngebäuden und sonstigen Bauten mit einer Nutzfläche von weniger als 300 m2;
Lager-, Einstell- bzw. Maschinenhallen, soferne schon aufgrund ihres Verwendungszweckes erhebliche und dauernde negative Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne des § 3 Abs. 1 nicht zu erwarten sind;
Nichtigerklärung von Bescheiden wegen Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan oder Verstoß gegen das Bgld. BauG gemäß § 33, sofern der betreffende Bau eine Nutzfläche von mehr als 300 m2 aufweist.
Burgenländisches Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969, in der jeweils geltenden Fassung:
Errichtung und wesentliche Erweiterung von Einkaufszentren oder die Verwendung eines bestehenden Gebäudes für ein Einkaufszentrum gemäß § 14d;
Genehmigung (Versagung der Genehmigung) des Flächenwidmungsplans durch die Landesregierung gemäß § 18 Abs. 5 bis 9, sofern der Vertreter/die Vertreterin der Landes...