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BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
Kommentar
2. Aufl. 2006
ISBN: 978-3-7073-0613-5
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BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht (2. Auflage)
IV/3 S. 825Schutzraumverordnung - VerordnungNach § 6 Abs 3 letzter Satz Baugesetz 1997 wurde die SchutzraumV in Gesetzesrang erhoben.Die Bgld Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehens-Verordnung 1991, LGBl 1991/54 idF LGBl 2003/41, verweist im § 3 Abs 1 auf die Schutzraumverordnung und sieht im § 14 Abs 1 Z 4 einen bestimmten Förderungsbeitrag vor. Die Schulbau- und Einrichtungsverordnung LGBl 1988/50 schreibt die Errichtung von Schutzräumen gem der Schutzraumverordnung LGBl 1985/28 vor (s § 4 Abs 1 u 3 sowie § 19). der Burgenländischen Landesregierung vom , mit der nähere Vorschriften über Schutzräume erlassen werden (Bgld. Schutzraumverordnung), LGBl 1985/27
Auf Grund des § 64 Abs. 2 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970, wird verordnet:
S. 838ANLAGE 1 - EMPFOHLENER SCHUTZRAUM MIT VORRAUM BIS 10 PERSONEN
S. 839ANLAGE 2 - VORSCHRIFTEN FÜR ABSCHLÜSSE VON SCHUTZRAUMBAUTEN
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1. | Verwendungszweck | |||||||
Zur Sicherung von Schutzraumbauten sind Abschlüsse für Eingänge, Notausgänge und Wanddurchführungen einzubauen. Brandwanddurchbrüche sind ebenfalls durch besondere Abschlüsse zu sichern. | ||||||||
2. | Gasdichte Abschlußtüren (GT) | |||||||
2.1 | Abmessungen | |||||||
Rohrbaurichtmaße (einschl. Schwelle) | Fertiglichtmaße ± 2 mm | |||||||
2.11 | 0,875 | x 1,... |