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BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

2. Aufl. 2006

ISBN: 978-3-7073-0613-5

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Dokumentvorschau
BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht (2. Auflage)

IV/3 S. 825Schutzraumverordnung - VerordnungNach § 6 Abs 3 letzter Satz Baugesetz 1997 wurde die SchutzraumV in Gesetzesrang erhoben.Die Bgld Wohnbauförderungs- und Sanierungsdarlehens-Verordnung 1991, LGBl 1991/54 idF LGBl 2003/41, verweist im § 3 Abs 1 auf die Schutzraumverordnung und sieht im § 14 Abs 1 Z 4 einen bestimmten Förderungsbeitrag vor. Die Schulbau- und Einrichtungsverordnung LGBl 1988/50 schreibt die Errichtung von Schutzräumen gem der Schutzraumverordnung LGBl 1985/28 vor (s § 4 Abs 1 u 3 sowie § 19). der Burgenländischen Landesregierung vom , mit der nähere Vorschriften über Schutzräume erlassen werden (Bgld. Schutzraumverordnung), LGBl 1985/27

Auf Grund des § 64 Abs. 2 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970, wird verordnet:

S. 838ANLAGE 1 - EMPFOHLENER SCHUTZRAUM MIT VORRAUM BIS 10 PERSONEN

S. 839ANLAGE 2 - VORSCHRIFTEN FÜR ABSCHLÜSSE VON SCHUTZRAUMBAUTEN


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1.
Verwendungszweck
Zur Sicherung von Schutzraumbauten sind Abschlüsse für Eingänge, Notausgänge und Wanddurchführungen einzubauen. Brandwanddurchbrüche sind ebenfalls durch besondere Abschlüsse zu sichern.
2.
Gasdichte Abschlußtüren (GT)
2.1
Abmessungen
Rohrbaurichtmaße
(einschl. Schwelle)
Fertiglichtmaße ± 2 mm
2.11
0,875
x 1,...

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

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