BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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II. Kenntlichmachungen (§ 13 Abs. 3 Burgenländisches Raumplanungsgesetz)
Die graphische und technische Form der Planzeichen zur Darstellung von Kenntlichmachungen gemäß § 13 Abs. 3 Burgenländisches Raumplanungsgesetz wird im Technischen Handbuch geregelt.
Anmerkung:
3) Das Technische Handbuch zur digitalen Planzeichenverordnung wird an dieser Stelle nicht wiedergegeben; es kann in der aktuellen Fassung im Internet unter http://gis.bgld.gv.at/abgerufen werden.