BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 1 Digitaler Flächenwidmungsplan
Anmerkung:
1) Mit Kundmachung des Landeshauptmanns vom Burgenland vom betreffend die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt, LGBl 2002/110 (DFB) wurde im § 1 Abs 4 zweiter Satz der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne das Wort „geordnet“ durch das Wort „genordet“ ersetzt.