BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 16 Wohnhausanlagen
EB zu § 16:
Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern stellen sich bei Wohnhausanlagen oft Probleme im Zusammenhang mit fehlenden Parkplätzen und Kinderspielplätzen, weshalb Z 1 und 2 diesbezüglich Mindestanforderungen festlegen. Z 3 soll sicherstellen, daß gebrechliche und behinderte Personen innerhalb von Wohnhausanlagen mit mehr als drei Geschossen vom Kellergeschoß bis zum Dachgeschoß ohne die Benützung von Stiegen gelangen können.