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BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

2. Aufl. 2006

ISBN: 978-3-7073-0613-5

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§ 15 Schutz vor Beeinträchtigungen durch Emissionen

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Judikatur:

1) Ein Pferdestall samt Düngestätte im Dorfgebiet ist zulässig. Ob die Unterbringung kranker Pferde in dem baubehördlich bewilligten Pferdestall einer bestimmungsgemäßen Benützung des Stalles entspricht und dadurch eine Gefährdung oder eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigung der Nachbarn zu befürchten ist, bedarf der Klärung durch ein medizinisches Gutachten ().

2) Das ortsübliche Ausmaß der Beeinträchtigungen der Nachbarn (hier im Wesentlichen Geruchsemissionen) ist nicht erst dann überschritten, wenn diese Emissionen gerade noch nicht gesundheitsschädlich sind, sondern bereits dann, wenn die – weder gesundheitsgefährlichen noch lebensgefährlichen – Geruchsbelästigungen das Wohlbefinden von Menschen in einem örtlich nicht mehr zumutbaren Maße iSd § 15 Abs 1 Bgld BauVO 1998 stören (Hinweis E , 92/05/0004, E , 97/05/0339). Dies verhindert auch, dass im Dorfgebiet nach § 14 Abs 3 lit b Bgld RPG von einer betrieblichen Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude unabhängig von der Anzahl der in einem landwirtschaftlichen Betrieb gehaltenen Tiere ausgegangen wird und damit eine mit der S...

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