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Pallitsch/Pallitsch

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

2. Aufl. 2006

ISBN: 978-3-7073-0613-5

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Pallitsch/Pallitsch - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 8 Brandschutz

EB zu § 8:

Im Bereich des Brandschutzes sind die TRVB-Richtlinien (Technische Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz) zu berücksichtigen.

An der Grundgrenze muß jedes Gebäude eine eigene Feuermauer haben, damit jedes Gebäude für sich im Falle eines Abbruches des Nachbargebäudes bestehen bleiben kann. Brandmauern dienen einerseits dem Schutz gegen das Übergreifen eines Brandes von brandgefährlichen Anlagen in anlagefremde Gebäudeteile, andererseits aber der leichteren Lokalisierung eines ausgebrochenen Brandes. Das Übergreifen eines Brandes über das Dach auf Nachbargebäude oder auf einen anderen Gebäudeteil muß möglichst erschwert werden.

Die Regelungen des Abs. 5 sollen ein Überschlagen eines Brandes von einem Brandabschnitt auf den nächsten verhindern und greifen daher nur, wenn ein weiterer Brandabschnitt unmittelbar angebaut ist. Handelt es sich jedoch um eine Außenwand, die zwar von einer Grundstücksgrenze weniger als 1 m entfernt ist, aber zum benachbarten Gebäude einen entsprechenden Abstand aufweist, sodaß nicht mehr von einem unmittelbar angebauten Brandabschnitt gesprochen werden kann, dann ist Abs. 5 nicht anzuwenden, sondern es reicht, wenn diese Feuermau...

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