BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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S. 1331VI/6 Vereinbarung über den Verkehr mit Baugrundstücken - Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken, LGBl 1993/53 idF LGBl 2005/45
Gemäß Art. 34, 35 und 83 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, - im folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende
Vereinbarung
zu schließen: