BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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III/1 Bgld Bauverordnung - Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Feber 1998, mit der Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben erlassen werden (Bauverordnung - BauVO), LGBl 1998/11 idF LGBl 2002/52 und LGBl 2003/68
Auf Grund des § 4 des Burgenländischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 10/1998, wird verordnet:
EB:
I. Allgemeines
Der Burgenländische Landtag hat am das Burgenländische Baugesetz 1997 beschlossen. Gemäß § 4 Baugesetz hat die Landesregierung nach Maßgabe der im § 3 Z 3 bis 6 festgelegten Kriterien die näheren Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben durch Verordnung zu regeln (Bauverordnung). Diese hat auch Mindestanforderungen für Wohnhausanlagen zu enthalten.
Die Festlegung der überwiegend technischen Regelungen in der Bauverordnung soll notwendige Änderungen entsprechend dem Stand der Technik rascher ermöglichen. Die Zielsetzungen des Baugesetzes wurden auch in der Bauverordnung konsequent weiterverfolgt.
Die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 55/1995, erfolgt hinsichtlich des Wärmeschutzes von Gebäuden in der Bauverordnung. Die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VGS. 730 betreffend Kleinfeuerungen, LGBl. Nr. 56/1...