BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
2. Aufl. 2006
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§ 29 Wirksamkeitsbeginn
Anmerkung:
1) Mit der Bgld RPlG-Nov 2000, LGBl 2000/64, wurden die § 29 und 30 Bgld RPlG (Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen) ersatzlos aufgehoben; § 31 Bgld RPlG erhielt deshalb die Bezeichnung „§ 29“ Bgld RPlG.