PZV-ZRV § 3. Berechnung des maximalen Verlustes, BGBl. II Nr. 407/2021, gültig ab 01.01.2022

§ 3. Berechnung des maximalen Verlustes

(1) Der maximale Verlust L zum Bilanzstichtag ist das Minimum, also der kleinere Wert von

und

(2) Das für die Berechnung des maximalen Verlusts L verwendete σ entspricht dem Durchschnitt der Jahreswerte der letzten fünf Geschäftsjahre.

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