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ZaDiG 2018 § 84. Haftungsausschluss für ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, BGBl. I Nr. 17/2018, gültig ab 01.06.2018

4. Hauptstück Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten

5. Abschnitt Haftung

§ 84. Haftungsausschluss für ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse

Die Haftung gemäß Abschnitt 2 bis 5 (§§ 58 bis 83) erstreckt sich nicht auf ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die diejenige Partei, die sich auf diese Ereignisse beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder auf Fälle, in denen ein Zahlungsdienstleister durch gegenteilige unionsrechtliche, innerstaatliche, gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnungen gebunden ist.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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