ZaDiG 2018 § 46. Anwendungsbereich, BGBl. I Nr. 17/2018, gültig ab 01.06.2018
3. Hauptstück Transparenz der Vertragsbedingungen und Informationspflichten für Zahlungsdienste
3. Abschnitt Rahmenverträge
§ 46. Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für Zahlungsvorgänge, die von einem Rahmenvertrag erfasst sind.
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MAAAA-77424