WP-Anschaffungskosten-VO § 2., BGBl. II Nr. 94/2012, gültig ab 29.03.2012

§ 2.

Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt

- entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen;

- gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ein;

- sind die betroffenen Wirtschaftsgüter und Derivate nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG 1988 in den Verlustausgleich einzubeziehen.

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