Sechstes Hauptstück.
I. Aufhebung deutscher Rechtsvorschriften. II. Vollziehung
§ 34a.
(1) § 31 Abs. 1, 2 und 4 tritt mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *) außer Kraft.
(2) § 24 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit in Kraft.
(3) § 8a in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt am in Kraft.
(4) Die § 25 und 26 sowie Art. XII in der bis zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 175/2013 geltenden Fassung treten mit Ablauf des außer Kraft. § 34 Abs. 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 175/2013 tritt mit in Kraft.
(5) § 8a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 tritt mit in Kraft.
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*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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