§ 6. Werkstoffkunde
Die Prüfung im Gegenstand Werkstoffkunde hat Fragen aus folgenden Sachgebieten zu umfassen:
1. Arten, Eigenschaften, Bezeichnungen und Verwendung der Werk- und Hilfsstoffe,
2. Herkunft der Rohmaterialien und Erzeugung von Flächengebilden und
3. Prüfmethoden zur Unterscheidung von Werkstoffen (Materialien).
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