§ 4. Fachrechnen und Fachkalkulation
Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat zu umfassen:
1. je eine Aufgabe aus den Bereichen
a) Flächenberechnungen und
b) Materialbedarfsberechnungen und
2. die Ausführung eines fachlichen Kalkulationsbeispieles.
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