Waffenbücherverordnung § 5. Inkrafttreten, Übergangsbestimmung, BGBl. II Nr. 252/1998, gültig ab 01.01.1999
§ 5. Inkrafttreten, Übergangsbestimmung
(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
(2) Die bisher in Karteiform geführten Waffenbücher sind spätestens bis auf Führung in Buchform oder auf automationsunterstützte Führung umzustellen.
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