Waffenbücherverordnung § 5. Inkrafttreten, Übergangsbestimmung, BGBl. II Nr. 252/1998, gültig ab 01.01.1999

§ 5. Inkrafttreten, Übergangsbestimmung

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) Die bisher in Karteiform geführten Waffenbücher sind spätestens bis auf Führung in Buchform oder auf automationsunterstützte Führung umzustellen.

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