TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
WÖlfG 2006 § 4. Zulässigkeit des Betriebes einer Anlage, LGBl. Nr. 66/2006, gültig ab 01.01.2014

II. ABSCHNITT

§ 4. Zulässigkeit des Betriebes einer Anlage

Wird eine Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 und 4 unter Anschluss eines Abnahmebefundes erstattet, so ist der Betrieb der neu errichteten oder geänderten Anlage zulässig.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
KAAAA-77403